Verfall
(Verfalltag
, Verfallzeit
, Fälligkeit), der
Termin, an welchem eine
Schuld, ein
Wechsel zahlbar ist;
Verfallbuch
,
s.
Buchhaltung, S. 564.
Verfall
137 Wörter, 1'003 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Verfall
(Verfalltag
, Verfallzeit
, Fälligkeit), der
Termin, an welchem eine
Schuld, ein
Wechsel zahlbar ist;
Verfallbuch
,
s.
Buchhaltung, S. 564.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Verfall,
der Zeitpunkt, mit welchem eine Berechtigung endigt oder eine Verpflichtung zu erfüllen
ist (s. Fällig und Erfüllungszeit). Von besonderer Bedeutung ist der Verfall
des Wechsels;
man versteht darunter den im Wechsel als Zahlungstermin bezeichneten Zeitpunkt; dieser ist die Verfallzeit
, der Tag derselben
der Verfalltag.
Ist der Verfalltag
ein Sonntag oder allgemeiner Feiertag, so ist der Zahlungstag der nächste Werktag. Die
Verfallzeit
, Zahlungszeit, kann im Wechsel nur auf einen bestimmten Tag, auf Sicht, auf bestimmte Zeit
nach Sicht, auf bestimmte Zeit nach dem Tage der Ausstellung, auf eine Messe oder einen Markt festgesetzt werden. Danach scheidet
man Tagwechsel, Sichtwechsel, Datowechsel, Meß- oder Marktwechsel. (S. die Einzelartikel und auch Usowechsel, Respekttage, Kassiertage,
Prolongation.)
Verfall,
in der Medizin, s. Kollaps. ^[= (lat. collapsus), eigentümliche, im wesentlichen auf plötzlich eintretender großer ...]