Verfall
,
der Zeitpunkt, mit welchem eine Berechtigung endigt oder eine Verpflichtung zu erfüllen
ist (s. Fällig und Erfüllungszeit). Von besonderer Bedeutung ist der Verfall
des Wechsels;
man versteht darunter den im Wechsel als Zahlungstermin bezeichneten Zeitpunkt; dieser ist die Verfallzeit
, der
Tag derselben
der Verfalltag.
Ist der Verfalltag
ein
Sonntag oder allgemeiner
Feiertag, so ist der Zahlungstag der nächste Werktag. Die
Verfallzeit
,
Zahlungszeit, kann im Wechsel nur auf einen bestimmten
Tag, auf Sicht, auf bestimmte Zeit
nach Sicht, auf bestimmte Zeit nach dem
Tage der
Ausstellung, auf eine
Messe oder einen Markt festgesetzt werden. Danach scheidet
man
Tagwechsel, Sichtwechsel,
Datowechsel,
Meß- oder
Marktwechsel. (S. die Einzelartikel und auch
Usowechsel, Respekttage,
Kassiertage,
Prolongation.)