Verfälschung
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s. Fälschung und Nahrungsmittel, [* 2] S. 987.
Verfälschung
7 Wörter, 57 Zeichen
Verfälschung,
s. Fälschung und Nahrungsmittel, [* 2] S. 987.
Falschsehen - Falset
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Seite 6.21.(Falsum, Crimen falsi), die auf Täuschung andrer berechnete und zu rechtswidrigen Zwecken vorgenommene Nachmachung oder Veränderung solcher Gegenstände oder Zeichen, welche nach Gesetz oder Gewohnheit als Grundlagen öffentlicher Treue oder als Beweismittel von Rechten und Verbindlichkeiten gelten, mit welchen der Glaube an die Wahrheit verknüpft ist. Manche Rechtslehrer fassen den Begriff der Fälschung allerdings weiter, und ebendies geschah auch in einzelnen der frühern deutschen Strafgesetzbücher. So macht nach dem württembergischen Strafgesetzbuch sich derjenige einer Fälschung schuldig, der zum Nachteil der Rechte eines andern, um durch Täuschung diesen in Schaden zu bringen oder sich einen Vorteil zu schaffen, eine unechte Sache verfertigt oder eine echte verfälscht und von der gefälschten oder verfälschten Sache Gebrauch macht.
Münzen I (Altertum)
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Münzen.Dabei erwächst aber die Schwierigkeit der Abgrenzung des Begriffs der Fälschung von demjenigen des Betrugs. Die neuere Strafgesetzgebung und so namentlich auch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch stellt daher einen allgemeinen Begriff der Fälschung überhaupt nicht auf, sondern nur die einzelnen strafbaren Fälle der Fälschung werden aufgeführt und als besondere Verbrechen behandelt; so namentlich die Fälschung von öffentlichen und Privaturkunden, von Stempelmarken und von Post- und Telegraphenfreimarken (s. Urkundenfälschung), von Fabrikzeichen (s. d.), von Münzen [* 5] (s. Münzverfälschung), von Grenzzeichen (s. Grenzfälschung), Maß- und Gewichtsfälschung (Strafgesetzbuch, § 369, Nr. 2), endlich auch die Fälschung von Legitimationspapieren zum Zweck bessern Fortkommens (§ 363). Das Verbrechen des Betrugs als der durch Täuschung in gewinnsüchtiger Absicht verübten Beschädigung des Vermögens eines andern nimmt daneben eine selbständige Stellung im Strafgesetzbuch ein (s. Betrug), wenn auch der gewöhnliche Sprachgebrauch zwischen und Betrug nicht streng unterscheidet, wie man denn z. B. von einer Fälschung der Nahrungs- und Genußmittel und Gebrauchsgegenstände (»Nahrungsmittelgesetz«, s. Nahrungsmittel) zu sprechen pflegt, ebenso von einer Fälschung von Waren im allgemeinen, von Kunstgegenständen, Altertümern u. dgl. -
Gemmen und Kameen
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Gemmen.Die Fälschung von Antiquitäten, Kunstgegenständen, Manuskripten etc. reicht bereits in das Altertum zurück, wo archaistische Gegenstände gottesdienstlichen Charakters (namentlich in Ägypten [* 6] und Griechenland) [* 7] nachgeahmt und den Gläubigen als echte verkauft wurden, wofür die Ausgrabungen mannigfache Beispiele ergeben haben. Zu einem Erwerbszweig wurde die Fälschung von Altertümern etc. aber erst, seitdem man anfing, Kunstgegenstände zu sammeln, d. h. seit dem Ende des 15. Jahrh. Anfangs wurden namentlich Münzen, Gemmen, [* 8] Bronzen und Terrakotten [* 9] gefälscht, dann aber auch ganze Statuen, welche zu diesem Zweck längere Zeit in der Erde vergraben wurden.
Bis zum 18. Jahrh. war Italien, [* 10] wo sich die Kunstübung des Altertums als Tradition lebendig erhalten hatte, der Hauptsitz der Fälscher. Von da aus verbreitete sich das Fälschergewerbe überallhin und erstreckte sich allmählich auch auf Gemälde, Manuskripte, Bücher, Autographen und alle Zweige des mittelalterlichen und spätern Kunstgewerbes. Auch Fossilien und prähistorische Altertümer werden gefälscht. Die Fälschung ist entweder die mehr oder minder getreue Nachahmung eines echten Gegenstandes, oder eine freie Erfindung mit Benutzung vorhandener Muster, oder eine geschickte Verbindung und Restauration alter Fragmente.
Eine Übersicht über die Geschichte und den Umfang der Fälschungen bietet das Buch von P. Eudel: »Le [* 11] truquage« (Par. 1884; deutsch von Bucher: »Die Fälscherkünste«, Leipz. 1885). Nützliche Winke für Käufer gibt die »Zeitschrift für Antiquitätensammler«. Unter den Fälscherstücken aus neuerer Zeit sind besonders die Handschriftenfälschungen des Griechen Simonides (1848-56),
die Manuskripten- und Miniaturenfälschungen des Italieners Libri und die »Moabiter Altertümer« des Juden Schapira zu erwähnen.
Vgl. Lessing, Was ist ein altes Kunstwerk wert? (Berl. 1885).