Verbannung
Verbas - Verblasen

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(Relegatio), die Verweisung einer
Person aus einem bestimmten
Ort oder Land, sei es, daß der Verbannte dabei
in der
Wahl seines anderweiten Aufenthaltsorts unbeschränkt, sei es, daß ihm ein bestimmter Aufenthaltsort angewiesen
ist, woselbst er zwangsweise festgehalten wird, wie dies z. B. bei der mittelalterlichen
Verstrickung oder
Konfination (s. d.) gebräuchlich war und bei der modernen.
Deportation der
Fall ist. Die Verbannung
kommt bei den
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einzelnen Völkerschaften in verschiedenartiger Anwendung vor, indem sie nicht überall den Charakter einer eigentlichen Strafe hatte (s. Exil). Im modernen Straf und Polizeirecht findet sich dieselbe nur noch in der Form der Deportation (s. d.) und der Ausweisung (s. d.).