Verband
Deutscher Gewerbevereine
, s. Gewerbever
eine.
Verband Deutscher Gewerbevereine
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Verband
Deutscher Gewerbevereine
, s. Gewerbever
eine.
Gewerbevereine,
Vereine von Angehörigen verschiedener Gewerbe eines Ortes (in der Regel aus selbständigen Gewerbtreibenden
bestehend), mit dem Hauptzweck, das Gewerbewesen im Vereinsbezirk zu fördern und zu heben. Die Gewerbevereine
können
sich dieser Aufgabe in sehr verschiedenem Grad hingeben. Es sind deshalb große Unterschiede in der Thätigkeit wie in der
Organisation der Gewerbevereine
möglich, auch thatsächlich vorhanden. Sie können sich nur darauf beschränken,
durch Vorträge, Diskussionen, Bibliothek, Unterricht belehrend, anregend, erziehend auf ihre Mitglieder einzuwirken; sie können
sich aber auch weitere Ziele stecken, sie können es sich namentlich auch zur Aufgabe machen, für einen
guten Zustand des Lehrlingswesens (s. d.), für ein gutes Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, für die Förderung
auch der Interessen der letztern und für die Hebung
[* 4] und Erhaltung des Kleingewerbes zu sorgen, überhaupt dasjenige korporative
Organ für das Klein- und Mittelgewerbe zu werden, wie es das deutsche Innungsgesetz vom in
den neuen Innungen (s. d.) anstrebt.
Diese weitere und größere Aufgabe der Gewerbevereine
ist namentlich an solchen Orten angezeigt, wo Innungen nicht möglich sind oder
nicht bestehen. Dieser Art sind zahlreiche Vereine in Deutschland,
[* 5] namentlich in Württemberg,
[* 6] Bayern,
[* 7] Baden,
[* 8] Nassau, und sie haben höchst anerkennenswerte und sehr lehrreiche Erfolge aufzuweisen. Die Wirksamkeit dieser Vereine kann
erheblich gesteigert werden durch die Vereinigung der lokalen Vereine (nach Art der landwirtschaftlichen Vereine) zu Gauvereinen
und zu Landes- (resp. Provinzial-)
Vereinen mit ständigem Präsidium und Generalsekretariat sowie durch
regelmäßige Wanderversammlungen der so zentralisierten Vereine zur Erörterung allgemeiner gewerblicher Fragen und Interessen.
In einer statistischen Zusammenstellung von A. Krebs
[* 9] (Mühlhaus. 1878), welche auf einer sehr verdienstvollen Privatenquete
beruht, werden für Deutschland 1878 angegeben:
Vereine | Mitglieder | |
---|---|---|
Provinz Brandenburg | 66 | 48055 |
" Schlesien | 60 | 10756 |
" Rheinland mit Hohenzollern | 29 | 9171 |
" Sachsen | 46 | 8493 |
" Preußen | 19 | 6945 |
" Hessen-Nassau | 61 | 6040 |
" Hannover | 26 | 4255 |
" Pommern | 22 | 4003 |
" Schleswig-Holstein | 21 | 3150 |
" Westfalen | 12 | 3013 |
" Posen | 7 | 1005 |
Preußen: | 369 | 104886 |
Sachsen, Königreich | 80 | 19830 |
Bayern | 129 | 13558 |
Württemberg | 67 | 9944 |
Baden | 41 | 6950 |
Mitteldeutsche Staaten | 29 | 662 |
Norddeutsche Staaten | 25 | 4715 |
Hessen, Großherzogtum | 30 | 2661 |
Elsaß-Lothringen | 3 | 707 |
Zusammen: | 773 | 169873 |
In dieser Zusammenstellung sind aber die ermittelten gewerblichen Vereine in einem weitern Sinn genommen; so sind in Preußen
[* 10] unter den 23 Vereinen, welche allein auf Berlin
[* 11] kommen, höchstens 4, in der übrigen Provinz Brandenburg
[* 12] höchstens 30, in Schlesien
[* 13] höchstens 50, in Rheinland mit Hohenzollern höchstens 15, in der Provinz Sachsen
[* 14] höchstens 30,
in der Provinz Preußen höchstens 12, in Hessen-Nassau
[* 15] höchstens 54, in Hannover
[* 16] höchstens 13, in Pommern
[* 17] höchstens 12, in
Schleswig-Holstein
[* 18] höchstens 9, in Westfalen
[* 19] höchstens 6, in Posen
[* 20] höchstens 2 eigentliche Gewerbever
eine. Von den
elsaß-lothringischen Vereinen ist eigentlich nur jener in Metz
[* 21] ein gewerblicher Ortsverein; die andern sind die Kolmarer Handelskammer,
die nicht hierher gehört, und die wohlbekannte Industrielle Gesellschaft mit dem Sitz in Mülhausen.
[* 22] Mehrere dieser Vereine
und Verbände geben Zeitschriften heraus (»Hannoversches Gewerbeblatt«, »Gewerbeblatt
für das Großherzogtum Hessen«,
[* 23] »Gewerbeblatt für die Provinzen Ost- und Westpreußen«,
[* 24] »Gewerbeblatt aus
Württemberg«, »Gewerbeschau« [Sachsen-Thüringen], »Badische Gewerbezeitung« u. a.).