Verband der Vereine Kreditreform
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Verband
Kreditreform.
Der Verband der Vereine »Kreditreform«
ist eine von Kaufleuten, Fabrikanten und Gewerbtreibenden
geschlossene Vereinigung, welche den Zweck verfolgt, ihre Mitglieder vor geschäftlichen Verlusten zu schützen durch schriftliche
und mündliche Auskunftserteilung, sowie provisionsfreie Einziehung alter, zweifelhafter Ausstände im
Wege des Mahnverfahrens.
Der Verband besteht zur Zeit aus 241 Vereinen und 101 Filialen, welche sich über das Deutsche Reich, [* 5] Belgien, [* 6] Österreich-Ungarn [* 7] und die Schweiz [* 8] ausdehnen. An jedem Vereinsplatz besteht ein Büreau, das von einem Geschäftsführer geleitet wird. Der Geschäftsführer wird bei Konstituierung eines Vereins von der Generalversammlung gewählt; bei eintretendem Personenwechsel wird derselbe vom Vorstand des Vereins angestellt. Er erhält nach § 7 des Statuts als Honorar die Gesamt-Vereinseinnahmen, welche er für sich als seine eigne Forderung Kraft [* 9] eignen Rechts einzukassieren hat.
Hieraus hat er alle dem Verein erwachsenden Ausgaben zu bestreiten und das Büreau zu stellen. Jeder Verein
hat einen durch die Generalversammlung gewählten Vorstand, welcher aus mindestens vier Mitgliedern bestehen soll. Der Vorstand
wählt sich seinerseits seinen Vorsitzenden. Zu den Amtsobliegenheiten des Vorstandes gehört es, den Geschäftsführer mittels
schriftlichen Vertrags zu verpflichten und ihn unter ständiger Kontrolle zu halten. Außer den Vereinsplätzen gibt es noch
Filialen, d. h. Plätze, an welchen die einzelnen Vereine innerhalb ihres Bezirks Geschäftsstellen für schriftliche und mündliche
Auskunftserteilung errichtet haben. Die Leitung des Verbandes liegt in den Händen eines vom Verbandstag
(zugleich höchste
Instanz in Streitfällen innerhalb des Verbandes) gewählten Verband
svorstandes. Sitz des Verbandes ist Leipzig.
[* 10]
Auskunftserteilung. Die Einholung schriftlicher Auskünfte auf Vereinsplätze erfolgt durch die Mitglieder
direkt (Prinzip der Dezentralisation) durch Anfragezettel, welche von den Vereinen zu 80 Pf. pro Stück für Deutschland
[* 11] (für
Auskünfte aus dem Ausland besteht ein besonderer Tarif) erhältlich sind. Diese Einrichtung ermöglicht unstreitig eine beschleunigte
Auskunftsbeschaffung. Anfragen auf Nichtvereinsplätze sind stets dem eignen Vereinsbüreau zu überweisen,
welches dieselben zur Erledigung bringt unter Benutzung eines vom Verband
sbüreau für die Vereinszwecke zusammengestellten
Korrespondentenverzeichnisses, das zur Zeit für Deutschland ca. 7500, für das Ausland ca. 400 Korrespondenten aufweist.
Nach Abschnitt 9 der Geschäftsordnung zum Verband
sstatut ist jeder Verein verpflichtet, thunlichst an allen Orten seines Bezirks
geeignete Korrespondenten behufs schriftlicher Auskunftserteilung aufzustellen und dieselben dem Verband
sbürau
mitzuteilen. Die Anstellung aller Korrespondenten (im In- und Ausland) erfolgt mittels schriftlichen Vertrags. Jeder Verein besitzt
für die Auskunftserteilung ein Archiv, durch das er in der Lage ist, die neuen. Feststellungen mit den bisherigen Erfahrungen
zu vergleichen, bez. durch dieselben zu ergänzen. Das Auskunftsmaterial
der Vereine Kreditreform
erfährt durch den
¶
Verkehr der Reisenden auf den Büreaus und aus dem Mahnverfahren (s. unten) eine wertvolle Bereicherung.
Die mündliche Auskunftserteilung, eine spezielle und von der Geschäftswelt sehr günstig aufgenommene Einrichtung der Vereine
Kreditreform
, erfolgt kostenfrei auf Grund von Legitimationskarten, welche von den Vereinen zum Preise von 50 Pf. den Mitgliedern und deren
Reisenden ausgestellt werden. Der Erlös aus den Legitimationskarten fließt in die Verband
skasse. Die Zahl der 1891 ausgegebenen
Legitimationskarten beläuft sich bereits im Monat März auf beinahe 18,000 Stück.
Mahnverfahren und Inkasso. Außer der Auskunftserteilung gehört zum Geschäftsbetrieb der Vereine Kreditreform
die Einziehung zweifelhafter
Forderungen im Auftrag der Mitglieder mittels vorschriftsmäßiger zweimaliger Anmahnung, wofür
nur die Portoauslagen vergütet werden. Schuldner, welche diese Anmahnung ignorieren, werden den Mitgliedern des Verbandes
durch periodisch erscheinende Listen bekannt gegeben. Unverschuldetem Unglück gegenüber soll die Humanität nicht aus dem
Auge
[* 13] gelassen werden; gegen Schwindel, Schikane und Böswilligkeit ist mit aller Strenge vorzugehen (§ 7 der Geschäftsordnung
zum Statut).
Eine Verpflichtung zur Einziehung von Ausständen außerhalb des statutgemäßen Mahnverfahrens besteht für die Vereine nicht. Falls jedoch ein Mitglied einen Geschäftsführer mit dem Inkasso betrauen will, darf ihm kein höherer Gebührensatz als der nachfolgende berechnet werden: Von Beträgen bis zu 20 Mk. 10 Proz., von Beträgen über 20-100 Mk. eine Provision von 5 Proz., von Beträgen von über 100-300 Mk. 3 Proz., über 300-1000 Mk. 2 Proz., von Beträgen über 1000-5000 Mk. eine Provision von 1 Proz., von Beträgen über 5000 Mk. eine Provision von ½ Proz. Die Vertretung der Mitglieder in Konkursen wird von den Vereinen ebenfalls in wirksamer Weise besorgt, doch bedarf es dazu eines besondern Übereinkommens mit dem betreffenden Geschäftsführer.
Beitrag. Der Jahresbeitrag beträgt nach dem allgemein geltenden Vereinsstatut 12 Mk. (pränumerando),
kann jedoch, wie auch an einigen Plätzen geschehen, durch Generalversammlungsbeschluß erhöht oder ermäßigt werden. Neu
eintretende Mitglieder haben ein Eintrittsgeld von 3 Mk. zu entrichten. Die Mitglieder
erhalten unentgeltlich die vom Verband
sbüreau seit 1885 herausgegebene »Verband
szeitung
für die Vereine Kreditreform«
nebst »Suchliste« (zur Ermittelung unabgemeldet
verzogener Schuldner),
die Listen säumiger und böswilliger Zahler und die »internationale Warnungstafel« (Schwindelfirmen
u. dgl.). - Nach den vom Verband
svorstand der Vereine Kreditreform
gemachten Mitteilungen sind die geschäftlichen
Resultate einiger älterer Vereine überaus günstige. Das Jahr 1889 weist folgende Ergebnisse auf:
Verein | Mitgliederzahl | Ausgegeb. Legitimationskarten | Mündlich erteilte Auskünfte | Schriftlich erteilte Auskünfte | Einzug von Außenständen | |
---|---|---|---|---|---|---|
Posten | Mark | |||||
Düsseldorf | 815 | 560 | 10500 | 10150 | 1103 | 90980 |
Erfurt | 950 | 703 | 8950 | 10315 | 1189 | 76030 |
Frankfurt a M. | 965 | 1180 | 9350 | 22937 | - | 73460 |
Hamburg | 1100 | 525 | 12300 | 25000 | 425 | 48390 |
Leipzig | 610 | 583 | 6000 | 14831 | 1053 | 122160 |