(lat. pater), der Erzeuger eines
Kindes, und zwar ehelicher Vater derjenige, welchem in einer rechtmäßigen
EheKinder geboren wurden, außerehelicher (natürlicher) Vater, welcher
Kinder außer der
Ehe erzeugt hat, sowie der Adoptivvater,
d. h. derjenige, welcher durch einen rechtlichen
Akt einen andern an
Kindes Statt angenommen hat (s.
Adoption).
»Handbuch der hebräischen, syrischen, chaldäischen und arabischen
Grammatik« (Leipz. 1801) und »Litteratur
der
Grammatiken, Lexika und Wörtersammlungen aller
Sprachen der
Erde« (Berl. 1815; 2. Aufl. von
Jülg, 1847).