Vasall
(lat. vassus, vasallus), s. v. w. Lehnsmann, s. Lehnswesen.
191 Wörter, 1'422 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(lat. vassus, vasallus), s. v. w. Lehnsmann, s. Lehnswesen.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(mittellat. vasallus, vassus; vom kelt. gwâs, junger Mann, Diener) oder Lehnsmann, seit Ausbildung des Lehnswesens im Mittelalter derjenige, welcher sich einem andern (dem Lehnsherrn) zu Treue und Kriegs- und Hofdienst verpflichtete und dafür außer Schutz, die Benutzung eines Gutes, Grundstückes, einer Rente oder eines Amtes erhielt,woraus sich in der spätern Periode des Lehnswesens ein vererbliches Nutzungseigentum (dominium utile) entwickelte. Im Deutschen Reiche unterschied man unmittelbare Reichsvasallen (immediati), die vom Kaiser oder Reiche belehnt waren, und mittelbare Vasall (mediati), welche bei einem deutschen Reichsfürsten oder einem andern Herrn zu Lehn gingen. Oftmals hatten auch die mittelbaren Vasall wieder After- oder Untervasallen (subvasalli), daher in Italien die Abstufung der capitanei, valvassi, valvasores und valvasini. In Deutschland bestand für die Lehnsfähigkeit eine siebenfach gegliederte Rangordnung (s. Heerschild). In der Neuzeit ist die ethisch-polit. Seite des Lehnswesens (s. d.) ganz in den Hintergrund getreten, und die Rechte und Verbindlichkeiten der Vasall werden, wo sich die Verwandlung der Lehne in freie Besitzungen noch nicht vollzogen hat (Allodifikation), nur nach einem besondern Eigentums- und Erbrechte beurteilt. – Vgl. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte (Bd. 1 u. 2, Lpz. 1887 u. 1892).
s. Vasall.