KarlAdolf von, ausgezeichneter Pandektist, geb. zu Schiffelbach in
Kurhessen, studierte zu
Marburg,
[* 2] habilitierte sich 1830 als
Privatdozent daselbst, wurde 1833 außerordentlicher, 1837 ordentlicher
Professor und folgte 1840 einem
Ruf nach
Heidelberg
[* 3] an
ThibautsStelle, wo er 1849 zum Geheimrat ernannt ward. Er starb daselbst.
Sein Hauptwerk ist der sehr geschätzte »Leitfaden für Pandektenvorlesungen«,
später unter dem
Titel: »Lehrbuch der
Pandekten« (Marb. 1839-45, 3 Bde.; 7. Aufl.,
das. 1863-70; neuer
Abdruck 1875-77). Außerdem schrieb er: »Über die Latini Juniani«
(Marb. 1833) und Ȇber die
Lex Voconia« (Heidelb. 1863). Seit 1841 war er Mitherausgeber
des
»Archivs für die zivilistische
Praxis«.
KarlAdolf von, Jurist, geb. zu Schiffelbach bei Marburg, studierte die Rechte und habilitierte sich 1830 in
Marburg, wurde 1833 außerord., 1837 ord. Professor. 1840 folgte er einem Rufe nach Heidelberg, wurde 1849 zum
Geheimrat ernannt und
starb zu Heidelberg. Abgesehen von seiner Inauguraldissertation und einigen Programmen («De
furto concepto ex lege ⅩⅡ tabularum», Heidelb. 1845; «Über die lex Voconia», ebd. 1863) veröffentlichte er eine rechtshistor.
Monographie über die «Latini Juniani» (Marb.
1833) und einen sehr geschätzten «Leitfaden für Pandektenvorlesungen»
(3 Bde., ebd. 1839‒40; 7. Aufl.
u. d. T. «Lehrbuch der Pandekten», 3 Bde., ebd. 1863‒69; neue Ausg.
1875). Auch lieferte er in die Richterschen «Jahrbücher» und in das «Archiv für civilistische Praxis», dessen Mitherausgeber
er seit 1841 war, eine Anzahl von civilistischen Arbeiten. –
Vgl. Marquardsen, In memoriam K. A. von
V.s und Robert von Mohls (Münch. 1876; neue Aufl., Erlangen
[* 4] 1886).