Valuta
die in einem
Lande als gesetzliches Zahlmittel anerkannte und als allgemeines Wertmaß dienende
Geldeinheit. Diese kann in
Gold,
[* 3]
Silber, Papier, oder auch in
Gold und
Silber zugleich dargestellt sein,
wodurch sich die Unterschiede der
Währung (s. d.) ergeben (s.
Geld und Geldschuld). Wiederherstellung der Valuta
nennt man die
Beseitigung eines uneinlösbaren und daher entwerteten, oder doch zum mindesten der Entwertung ausgesetzten Papiergeldes.
Valuta
(frz. valeur; engl. value) bezeichnet ferner den
Gegenwert eines Wechsels,
d.
i. den Geldbetrag, für welchen der Wechsel vom
Aussteller dem Remittenten,
vom
Indossanten dem Indossatar verkauft oder wegen dessen Schuldung an den Nehmer er ausgestellt worden ist; ebenso die
Deckung,
die der
Acceptant eines gezogenen oder der
Aussteller eines eigenen Wechsels erhalten hat, verschuldet oder zu beanspruchen
hat. Die Valuta
kommt aber auch bei andern Papieren als dem Wechsel vor.
Bei einem Schuldschein (s. d.) über ein empfangenes
Darlehn, bei der Bewilligung des Eintrags einer Grundschuld oder einer
Hypothek ist die Darlehnssumme, die der
Aussteller erhalten hat oder erhalten sollte, oder die in eine Darlehnsschuld umgewandelte
Schuld aus einem
Kaufvertrage oder einem andern
Geschäfte die Valuta.
Daher die Einrede der nicht erhaltenen
Valuta.
Nach den ältesten Wechselrechten und der Entstehung des Wechsels entsprechend mußte die Gewährung der Valuta im
Wechsel selbst vom
Aussteller ausgedrückt sein (das sog. Valuta
bekenntnis oder die Valutaquittung).
Geschichtskarten von D

* 4
Deutschland.
Manche Wechselrechte, wie das französische, fordern auch die Angabe der Art und
Weise, wie die Valuta
gewährt
worden ist (ob in barem
Gelde oder wie sonst). In
Deutschland,
[* 4] England, den
Vereinigten Staaten
[* 5] von
Amerika
[* 6] und einigen andern
Ländern ist kein Valuta
bekenntnis nötig, obschon sich ein solches meist in den Wechseln vorfindet. Ist die Valuta in
barem
Gelde gegeben, so sagt man im Wechsel «den Wert erhalten»,
auch wohl «den Wert bar erhalten»; in andern Fällen heißt es «Wert
in
Rechnung» oder «Wert in Waren»; bei Wechseln an eigene
Order: «Wert in mir (uns) selbst». Die Valuta
quittung kommt auch
im
Indossament (s. d.) vor und bedeutet hier, daß der
Indossant von dem Indossatar den Gegenwert erhalten
habe.
Im österr. Börsenverkehr versteht man unter Valuten Münzsorten und Papiergeld, welche dem Kurs unterworfen sind; daher Valutengeschäft soviel wie Geldwechselgeschäft (s. d.).