(lat.), das Erledigtsein einer
Stelle, insbesondere einer kirchlichen, namentlich eines Bischofsitzes
(Sedisvakanz).
Da die Vakanzen oft ungebührlich ausgedehnt wurden, besonders durch die Zögerung der
Kirchenpatrone, so bestimmte die
Kirche,
binnen welcher Zeit ein neuer
Geistlicher angestellt sein mußte;
(lat.), das Erledigtsein einer Stelle, insbesondere einer kirchlichen. In der alten christl. Kirche verstand
man unter Vakanz nur die Erledigung eines Bischofssitzes (Sedisvakanz, s.
Sedes). Da infolge der Absicht eines Zwischenbezugs der Einkünfte die Dauer derVakanz zuweilen ins Ungebührliche ausgedehnt
wurde, so bestimmte die Kirche schon frühzeitig, daß von Laien zu vergebende Stellen nicht über sechs Monate und die von
einem geistlichen Patron zu besetzenden nicht über vier Monate unbesetzt bleiben dürften, wobei den schuldhaft
die Frist Überschreitenden der Verlust des diesmaligen Präsentationsrechts treffen sollte. Dies gilt auch noch jetzt, wo
auch einzelne Staatsregierungen bestimmte Fristen, innerhalb deren geistliche Ämter besetzt werden müssen, vorgeschrieben
haben. Analoge Vorschriften gelten auch in der evang. Kirche. - Als Vakanz werden
in Süddeutschland häufig
auch die Ferien (s. d. und Schulferien) an Lehranstalten bezeichnet.