Vakanz
(lat.), das Erledigtsein einer
Stelle, insbesondere einer kirchlichen. In der alten christl.
Kirche verstand
man unter Vakanz
nur die Erledigung eines Bischofssitzes (Sedisvakanz, s.
Sedes). Da infolge der
Absicht eines Zwischenbezugs der Einkünfte die
Dauer der Vakanz
zuweilen ins Ungebührliche ausgedehnt
wurde, so bestimmte die
Kirche schon frühzeitig, daß von Laien zu vergebende
Stellen nicht über sechs
Monate und die von
einem geistlichen
Patron zu besetzenden nicht über vier
Monate unbesetzt bleiben dürften, wobei den schuldhaft
die Frist Überschreitenden der
Verlust des diesmaligen Präsentationsrechts treffen sollte. Dies gilt auch noch jetzt, wo
auch einzelne Staatsregierungen bestimmte Fristen, innerhalb deren geistliche
Ämter besetzt werden müssen, vorgeschrieben
haben.
Analoge Vorschriften gelten auch in der evang.
Kirche. - Als Vakanz
werden
in Süddeutschland häufig
auch die Ferien (s. d. und
Schulferien) an Lehranstalten bezeichnet.