Utrechter
Union, die geschlossene engere Union der nördl. Provinzen der Niederlande, [* 2] die, ohne die Genter Pacifikation (s. d.) aufzugeben, einen festern Kern innerhalb derselben bilden sollte. Die sieben Provinzen sollten auf ewig vereinigt sein, als wären sie nur eine einzige Provinz. In ihren innern Angelegenheiten blieben sie aber fast vollständig unabhängig. Die galt bis zur Revolution von 1795 als das höchste Staatsgesetz der Republik der sieben vereinigten Niederlande. -
Vgl. P. L. Müller, De Unie van Utrecht [* 3] (2. Aufl., Utrecht 1878).