Uti
possidetis
(lat., »wie ihr besitzt«),
Bezeichnung für den augenblicklichen Besitzstand (status quo), ein neuerdings beim Abschluß eines Waffenstillstandes gebräuchlicher Ausdruck;
im römischen Recht Bezeichnung für eine Klage zum Schutz im Besitz von Grundstücken (interdictum u. p., im Gegensatz zum interdictum utrubi bei Mobilien).