Usance
(franz., spr. üsāngs, ital. Uso, Usanz), Herkommen, Gewohnheit;
namentlich ein im kaufmännischen Verkehr einer Stadt oder eines Landes allgemein beobachteter und maßgebender Handelsgebrauch (Handelsusanz) über Lieferfristen, Verpackung, Maklergebühren, Arten und Fristen der Kreditgewährung etc.;
daher Usowechsel, ein Wechsel, bei dem die Zahlungsfrist sich nach der Gewohnheit des Zahlungsorts bestimmen soll, wie dies z. B. nach französischem Recht, nicht aber nach der deutschen Wechselordnung zulässig ist;
Usotara
(usuelle
Tara), die nach gewissen, durch
Handelsbrauch bestimmten
Sätzen zu berechnende
Tara. Im einzelnen
Fall werden
Inhalt und
Umfang einer Usance
, welche nötigen Falls zu beweisen sind, gewöhnlich durch das
Gutachten kaufmännischer
Sachverständigen
(Parere) dargethan (s.
Handelsbrauch).