Urphede
(Urfehde), im frühern Strafverfahren ein vom Verbrecher bei seiner Haftentlassung dem Richter oder vom freigesprochenen Angeklagten dem Ankläger geleisteter Eid, sich weder am Richter noch sonst an jemandem zu rächen;
auch das eidliche Versprechen, das jemand der Obrigkeit abgab, sich innerhalb einer bestimmten Zeit von den ihm untersagten Orten entfernt zu halten, oder im Falle der Landesverweisung nicht zurückzukehren.
Der Bruch eines dieser Eide wurde als schweres Verbrechen bestraft.