Urkundsper
sonen,
Personen, welche vom Staate behufs Beurkundung der vor ihnen abgegebenen Erklärungen oder sonst stattgehabten Vorgänge zu öffentlichem Glauben bestellt werden.
Urkundspersonen
54 Wörter, 461 Zeichen
Urkundspersonen,
Personen, welche vom Staate behufs Beurkundung der vor ihnen abgegebenen Erklärungen oder sonst stattgehabten Vorgänge zu öffentlichem Glauben bestellt werden.