Urkundspersonen,
die zur Beurkundung gewisser Thatsachen amtlich bestellten und insoweit mit öffentlichem Glauben (publica fides) ausgestatteten Personen, wie Standesbeamte und Notare;
auch die in einem einzelnen Fall (z. B. bei einer Hinrichtung) zugezogenen Solennitätszeugen.