Urheber
(Autor), derjenige, welcher ein litterarisches oder künstlerisches Erzeugnis geschaffen hat (s.
Urheberrecht); auch derjenige, von welchem ein andrer ein
Recht ableitet (s.
Auctor). Im
Strafrecht wird unter dem Urheber
des
Verbrechens
(Auctor delicti) im
Gegensatz zu dem
Gehilfen
(Socius delicti) derjenige verstanden, in dessen
Person und
Handlung sich der
Thatbestand des
Verbrechens vollständig in objektiver wie in subjektiver Hinsicht vereinigt findet. Das deutsche
Strafgesetzbuch hat diese Bezeichnung nicht beibehalten; es bezeichnet insbesondere den sogen.
intellektuellen Urheber
als
Anstifter (s. d.). Vgl.
Teilnahme am Verbrechen.