Unterschiebung
,
s. Kindesunterschie
bung.
Unterschiebung
6 Wörter, 82 Zeichen
Unterschiebung,
s. Kindesunterschie
bung.
unterschiebung
(Suppositio s. Subjectio partus), die strafbare Handlung desjenigen, welcher wissentlich und fälschlich ein Kind als dasjenige fremder Eltern bezeichnet.
Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 169) bestraft
die Kindesunterschiebung
, ebenso wie das vorsätzliche Vertauschen von Kindern (Kinderverwechselung), mit Gefängnis bis zu drei Jahren und, wenn
die Handlung in gewinnsüchtiger Absicht geschah, mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren.
Auch ist der Versuch eines solchen Verbrechens für strafbar erklärt.
Nr. | Ergebnis | Kindesunterschiebung |
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1 | ****** | Kin|des|un|ter|schie|bung, die (Rechtsspr.): absichtliche Vertauschung zweier Kinder gleich nach der Geburt. |