Öffentliches Schulwesen bestand in der Feudalzeit
nur für den Samuraistand, die
Kinder der übrigen
Stände wurden in Privatschulen (terakoya)unterrichtet. Im Juli 1871 wurde das Unterrichtsministerium errichtet, 1872 erschien
die erste Verordnung über Errichtung von
¶
mehr
Elementar-862 schulen und Mittelschulen. Seit dieser Zeit ist auf dem Gebiete des Unterrichtswesens ganz besonders viel experimentiert
worden; 1871–92 wechselten die Kultusminister 14mal. Der Besuch der Elementarschulen ist obligatorisch, aber noch nicht
befriedigend durchgeführt; 1891 besuchten von 7195412 schulpflichtigen Kindern 3674694 die Schule entweder gar nicht oder
kurze Zeit. Die Zahl der von den Gemeinden zu unterhaltenden Elementarschulen betrug 25396 mit 69586 Lehrkräften.
Diese zu erhalten macht Schwierigkeiten. Jede Präfektur hat ein Seminar; zur Ausbildung der Direktoren besteht ein höheres
Seminar in Tokio.
[* 3] Die Elementarschulen zerfallen in zwei Arten, «gewöhnliche» und «höhere»,
erstere sind vom 6. bis 10., letztere vom 10. bis 14. Jahre zu besuchen; die höhern bieten Naturgeschichte,
eine fremde Sprache
[* 4] (englisch), Unterweisung im Ackerbau und Handel. An die Elementarschulen schließen sich die Mittelschulen
an, die möglichst in jeder Präfektur zu errichten sind; 1890 gab es 54 (11 davon privat) mit 11554 Schülern.
Die einzige Universität ist in Tokio. – Für die höhere Bildung der Mädchen ist bis jetzt weniger gesorgt: 1890 gab
es 7 höhere staatliche Mädchenschulen und 21 Privatschulen mit etwa 3000 Schülerinnen. Neben den staatlichen Anstalten
giebt es nun eine große Anzahl von Privatfachschulen für japan. und chines.
Litteratur (703), für engl. Sprache (245), für Handfertigkeit (157), Mathematik (128), Medizin, Ackerbau,
Handel u.s.w. Auch für die Blinden und Taubstummen ist Sorge getragen, für die kleinen Kinder sind Kindergärten (189 mit 12484 Schülern)
errichtet. Die größte Bibliothek in Tokio hat 294344 Bände und wurde von 59717 Personen benutzt. Zwei Schulen für die Kinder
der Adligen stehen unter dem Hausministerium, militär. Schulen unter
dem Kriegs- und Marineministerium, Nautische Schule und eine Anstalt für Post- und Telegraphenwesen unter dem Verkehrsministerium.
der Inbegriff aller den Unterricht betreffenden Veranstaltungen. Der Unterricht
ist der Teil der erziehenden Thätigkeit, wodurch dem Zöglinge Kenntnisse und Fertigkeiten angeeignet werden sollen. Der Unterrichtsstoff
muß verschieden sein nach der Zeit, die auf den Unterricht verwendet werden kann, nach der geistigen Kraft
[* 5] der Schüler und
nach dem Zwecke, der durch den Unterricht erreicht werden soll. In Hinsicht auf letztern unterscheidet
man allgemeinen und Fachunterricht. Ersterer hat die Bildung zu vermitteln, die in dem Gesellschaftskreise, für den derZögling
erzogen werden soll, vorausgesetzt wird.
Sie kann eine höhere und eine niedere sein.
Die Unterrichtsgegenstände sind teils ideale, die in die Welt des Geistes, des menschlichen Fühlens,
Denkens und Wollens und der sittlichen und religiösen Ideen einführen (Religion, Geschichte, Sprache und Litteratur), teils
reale, die das Verständnis der sichtbaren Welt bezwecken (Geographie, Naturkunde, Geometrie), teils technische, die den
Schüler befähigen sollen, sich selbst weiter zu unterrichten und am Verkehr des.Lebens selbstthätigen Anteil
zu nehmen (Lesen, Schreiben, schriftliche und mündliche Sprachfertigkeit, Rechnen u. s. w.). Außer dem Unterrichtsstoff kommt
bei dem Unterricht das Unterrichtsverfahren in Betracht, das einesteils durch den Gegenstand des Unterrichts, andernteils
durch die Befähigung und Bildungsstufe des Zöglings, zum Teil auch durch die Individualität des Lehrers bestimmt wird.
(S. auch Schulen.)
für Frankreich: Infanterieschule zu St. Mairent, Saumur (über die Kavallerieschule daselbst), Artillerie- und Genieschule
zu Versailles,
[* 10] über Vorbildung und weitere Ausbildung der Militärärzte s. Bildungsanstalten (militärärztliche) und Fortbildungskurse.
-
Vgl. Das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen in den Ländern deutscher Zunge.
Bibliogr. Verzeichnis,
hg. von Kehrbach (Berl. 1896 fg.)