Unterricht
swesen,
der
Inbegriff aller den Unterricht
betreffenden Veranstaltungen. Der Unterricht
ist der
Teil der erziehenden Thätigkeit, wodurch dem
Zöglinge Kenntnisse und Fertigkeiten angeeignet werden sollen. Der Unterricht
sstoff
muß verschieden sein nach der Zeit, die auf den Unterricht
verwendet werden kann, nach der geistigen Kraft
[* 2] der
Schüler und
nach dem Zwecke, der durch den Unterricht
erreicht werden soll. In Hinsicht auf letztern unterscheidet
man allgemeinen und Fachunterricht.
Ersterer hat die
Bildung zu vermitteln, die in dem Gesellschaftskreise, für
den der
Zögling
erzogen werden soll, vorausgesetzt wird.
Sie kann eine höhere und eine niedere sein.
Die Unterricht
sgegenstände sind teils ideale, die in die Welt des
Geistes, des menschlichen Fühlens,
Denkens und
Wollens und der sittlichen und religiösen Ideen einführen
(Religion, Geschichte,
Sprache
[* 3] und Litteratur), teils
reale, die das Verständnis der sichtbaren Welt bezwecken (Geographie, Naturkunde, Geometrie), teils technische, die den
Schüler befähigen sollen, sich selbst weiter zu unterrichten und am Verkehr des.Lebens selbstthätigen Anteil
zu nehmen
(Lesen, Schreiben, schriftliche und mündliche Sprachfertigkeit,
Rechnen u. s. w.).
Außer dem Unterrichtsstoff kommt
bei dem Unterricht das Unterrichtsverfahren in Betracht, das einesteils durch den Gegenstand des Unterrichts, andernteils
durch die Befähigung und Bildungsstufe des Zöglings, zum
Teil auch durch die Individualität des Lehrers bestimmt wird.
(S. auch Schulen.)
Über den gegenwärtigen
Stand des
Unterrichtswesens in den einzelnen
Staaten s. die
Abschnitte «Unterrichtswesen»
oder
«Geistige Kultur» in den Einzelartikeln der
Länder, über allgemeine Schulbildung handeln die
Artikel: Schulen,
Universitäten,
Gymnasium, Realgymnasien,
Höhere Schulen, Realschulen, Oberrealschulen, Mädchengymnasien, Mittelschulen,
Sonntagsschulen;
auch der Artikel Deutsche Schulen im Auslande; [* 4]
über Fachbildung die Artikel: Technisches Unterrichtswesen, Fachschulen, Technische Hochschule, Polytechnische Schule (zu Paris), [* 5] Gewerbeschulen, Industrieschulen, Staatsgewerbeschulen, Fortbildungsschulen, Gewerbliche Fortbildungsschulen, Handarbeitsunterricht, Handwerkerschulen, Handelsschulen, Tierärztliche Hochschulen, Bergakademie, Forstakademie, Försterschulen, Landwirtschaftliche Hochschulen, Landwirtschaftsschulen, Ackerbauschule, Kunstakademie, Kunstgewerbeschulen;
ferner die im Artikel «Fachschulen» aufgezählten Einzelartikel;
über militärische Fachbildung in den Hauptkulturstaaten die Artikel: Militärschulen, Kadettenanstalten, Kadettenkorps, Kriegsschulen, Militärschießschulen, Militärreitschulen, Artillerieschulen, Genieschulen, Unteroffizierschulen;
außerdem für Deutschland: [* 6] Kadettenvoranstalten, Kriegsakademie, Militärtelegraphenschule, Artillerieschießschulen, Unteroffiziervorschulen;
für Österreich-Ungarn: [* 7] Kadettenschulen, Militärrealschulen;
für Frankreich: Infanterieschule zu St. Mairent, Saumur (über die Kavallerieschule daselbst), Artillerie- und Genieschule zu Versailles, [* 8] über Vorbildung und weitere Ausbildung der Militärärzte s. Bildungsanstalten (militärärztliche) und Fortbildungskurse. -
Vgl. Das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen
in den
Ländern deutscher
Zunge.
Bibliogr. Verzeichnis, hg. von Kehrbach (Berl. 1896 fg.)