Unteroffiziervorschule (Sachsen),
[* 9] Neubreisach (Elsaß). In Bayern
[* 10] vertreten die Unteroffizieraspirantenschulen bei den Truppen
die Stelle der Unteroffizierschulen. Nach dreijähriger Dienstzeit in den Unteroffizierschulen werden die Zöglinge, die vorzüglichsten als Unteroffiziere, die
andern als Gefreite oder Gemeine, in die Armee entlassen und müssen hier für jedes Jahr auf der Unteroffizierschule zwei Jahre
dienen. Die Zöglinge der Unteroffizierschulen sind Soldaten. Die zu Weilburg errichtete Anstalt ist eine Unteroffiziervorschule, welche
ihre Zöglinge (die nicht Soldaten sind) nach zweijährigem Kursus an eine Unteroffizierschule überweist. Die Aufzunehmenden
dürfen nicht unter 15 und nicht über 16 Jahre alt sein.
Militärschulen (s. d.), die junge Leute, die zwischen
dem 17. und 19. Lebensjahr freiwillig in sie eintreten, in dreijährigem (ausnahmsweise zweijährigem) Kursus zu Unteroffizieren
heranbilden, mit der Verpflichtung, für jedes in der Unteroffizierschule zugebrachte Jahr zwei Jahre über die gesetzliche
Dienstzeit im stehenden Heere zu dienen, wobei übrigens die Zeit in der Unteroffizierschule ebenfalls als Dienstzeit gerechnet
wird.
Die Zöglinge treten als Gemeine oder Gefreite, ausnahmsweise gleich als Unteroffiziere in die Armee. Die erste Unteroffizierschule
in Preußen wurde 1825 in Potsdam unter dem Namen Schulabteilung errichtet; als 1860 eine zweite derartige
Anstalt in Jülich hinzutrat, erhielten beide den Flamen Jetzt bestehen unter der Inspektion der Infanterieschulen (s. d.)
in Potsdam, Jülich, Bieberich, Weißenfels, Ettlingen und Marienwerder, außerdem eine bayrische in Fürstenfeldbruck (mit
Vorschule) und eine sächsische in Marienberg (mit Vorschule). Taktisch ist jede Unteroffizierschule als Bataillon zu 4 (Jülich
und Marienberg 2) Compagnien formiert.
In Frankreich entsprechen die Écoles militaires préparatoires (s. Soldatenkinder) ungefähr den deutschen Rußland hat 1887 versuchsweise
ein Unteroffizierlehrbataillon zu Riga
[* 11] errichtet, dessen Schüler, teils befähigte Mannschaften aus der Front, die bereits
mindestens 8 Monate gedient haben,
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teils Freiwillige von 18 bis 23 Jahren mit Volksschulbildung, nach zweijährigem Kursus zu den Truppen übertreten mit der
Verpflichtung, 4 Jahre über die gesetzliche Dienstzeit aktiv zu dienen.