Unternehmer
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Unternehmergewinn - Un

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Seite 66.104.im weitesten Sinne jede physische oder jurist. Person, die einen wirtschaftlichen Betrieb (eine Unternehmung) auf eigene Rechnung und Gefahr unterhält und leitet. Insbesondere begreift man darunter aber den, der auf seine Rechnung und Gefahr Kapital und Arbeit vereinigt, also Kapital produktiv verwertet und als ¶
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Arbeitsvermittler erscheint. Die Unternehmung tritt in verschiedenen Formen auf: a. als Einzel- oder Privatunternehmung, wenn ihr Eigentümer eine natürliche (physische) Person ist;
b. als gesellschaftliche oder genossenschaftliche Unternehmung, wenn sie einer Gesellschaft (s. d.) oder Genossenschaft (s. d.) gehört, unter welche Rubrik namentlich die verschiedenen Arten der Handelsgesellschaften (s. d.) und die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (s.d.) fallen;
c. als öffentliche Unternehmung, wenn der Staat selbst oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Verband [* 3] Eigentümer ist.
Der erscheint als der Leiter der gesellschaftlichen Produktion auf eigene Verantwortung und Gefahr, er übernimmt in dem wirtschaftlichen Leben ein sociales Amt, das ihm wohl Rechte gewährt, aber auch schwere Pflichten auferlegt, deren Erfüllung freilich in vielen Fällen erst erzwungen werden muß mit Hilfe des Staates oder der Arbeiterorganisationen. Diese Bedeutung des wird namentlich von Schäffle in verschiedenen Schriften hervorgehoben. (S. auch Unternehmergewinn.)