Unterbindung
,
Ligatur (Ligatura), in der
Chirurgie die Umschnürung eines Körperteils. Sie wird
angewandt zur Stillung von
Blutungen,
Heilung von Gefäßgeschwülsten, Beseitigung von gestielten
Geschwülsten und zur unblutigen
Durchtrennung von Gewebsteilen. Die Blutstillung geschieht teils durch die der blutenden Gefäßenden, teils, wenn letztere
nicht zugänglich sind, durch der den blutenden
Teil versorgenden Hauptschlagader. Die Gefäßenden werden
vor der Umschnürung mit einer eigenen Zange
[* 2] (Unterbindu
ngspincette) hervorgezogen.
Die Hauptschlagader muß zur erst durch eine besondere
Operation aufgesucht und freigelegt werden. Zur
Heilung von Gefäßgeschwülsten
bringt man diejenigen
Gefäße, von denen die
Geschwülste ausgegangen sind, durch zum Verschluß. Gestielte
Geschwülste kann
man dadurch zum
Absterben und zur endlichen
Ablösung bringen, daß man ihren Stiel, durch den sie das
Blut erhalten, mittels einer Ligatur fest umschnürt. Die kann man auch zur unblutigen
Trennung benutzen, wenn man die in der
Trennungslinie liegenden
Teile fest umschnürt. Zur Gefäßunterbindung
wählt man Seidenfäden oder sorgfältig desinfizierte
Darmsaiten
(Catgut), zur Umschnürung von Geschwulststielen und zur Durchtrennung von
Teilen auch
Drähte
und Gummistränge (Ligatura elastica).