Unterbindung,
Ligatur (Ligatura), in der Chirurgie die Umschnürung eines Körperteils. Sie wird angewandt zur Stillung von Blutungen, Heilung von Gefäßgeschwülsten, Beseitigung von gestielten Geschwülsten und zur unblutigen Durchtrennung von Gewebsteilen. Die Blutstillung geschieht teils durch die der blutenden Gefäßenden, teils, wenn letztere nicht zugänglich sind, durch der den blutenden Teil versorgenden Hauptschlagader. Die Gefäßenden werden vor der Umschnürung mit einer eigenen Zange (Unterbindungspincette) hervorgezogen.
Die Hauptschlagader muß zur erst durch eine besondere Operation aufgesucht und freigelegt werden. Zur Heilung von Gefäßgeschwülsten bringt man diejenigen Gefäße, von denen die Geschwülste ausgegangen sind, durch zum Verschluß. Gestielte Geschwülste kann man dadurch zum Absterben und zur endlichen Ablösung bringen, daß man ihren Stiel, durch den sie das Blut erhalten, mittels einer Ligatur fest umschnürt. Die kann man auch zur unblutigen Trennung benutzen, wenn man die in der Trennungslinie liegenden Teile fest umschnürt. Zur Gefäßunterbindung wählt man Seidenfäden oder sorgfältig desinfizierte Darmsaiten (Catgut), zur Umschnürung von Geschwulststielen und zur Durchtrennung von Teilen auch Drähte und Gummistränge (Ligatura elastica).