Unteramendement
3 Wörter, 43 Zeichen
Unteramendement,
Abänderungs-, Verbesserungsantrag (franz. Amendement), ein Kunstausdruck der parlamentarischen Sprache [* 3] für solche Änderungen, die zu den einzelnen Teilen eines Gesetzentwurfs, einer Adresse, eines Antrags vorgeschlagen werden, sei es, daß man nur eine bessere Fassung des Gesetzentwurfs oder Antrags, sei es, daß man eine sachliche Änderung bezweckt. Bei den Adreßverhandlungen in England pflegt die Opposition ihren Widerspruch gegen die herrschende Politik in Form eines Abänderungsvorschlag zu einer bezüglichen Stelle der Adresse geltend zu machen. Der Abänderungsvorschlag muß so gefaßt sein, daß er an die Stelle des Vorschlags gesetzt werden kann, gegen den er gerichtet ist. Wird zu dem Abänderungsvorschlag wieder ein Abänderungsvorschlag gemacht, so nennt man diesen Unteramendement. (S. Antrag.)