Universalerbe
,
derjenige, welchem das Recht der Erbfolge allein zusteht, im Gegensatz zu Miterben.
Die Römer [* 2] sagten dafür heres ex asse. Ob die Bezeichnung eine passende sei, ist in der Wissenschaft nicht unbestritten.
Die neuern Gesetzbücher, auch das Deutsche [* 3] Bürgerliche, vermeiden das Wort.