Universalerbe
(Heres ex asse), derjenige Erbe, welcher in die vermögensrechtliche Persönlichkeit des Erblassers ganz oder zu einem Quoteteil eintritt.
Den
Gegensatz zur Universale
rbfolge bildet der erbrechtliche Übergang
einzelner Vermögensstücke (s.
Erbfolge).
Im gewöhnlichen
Leben versteht man unter einem Universalerben
den alleinigen und
ausschließlichen
Erben einer
Person.