Umfang
bedeutet in der Logik nach einigen den Inbegriff aller derjenigen Begriffe, in deren Inhalt derjenige, um dessen Umfang es sich handelt, als Merkmal erscheint, nach andern die Summe derjenigen Gegenstände, auf welche ein Begriff sich bezieht. Die Angabe des Umfangs heißt Einteilung (s. d.); insofern der Subjektsbegriff eines Urteils einen gewissen Umfang besitzt, läßt sich auch dem Urteil ein solcher beilegen (s. Quantität). - Über Umfang in der Mathematik s. Peripherie.