Umfang
bedeutet in der
Logik nach einigen den Inbegriff aller derjenigen
Begriffe, in deren
Inhalt
derjenige, um dessen Umfang
es sich handelt, als Merkmal erscheint, nach andern die
Summe derjenigen Gegenstände, auf welche
ein
Begriff sich bezieht.
Die Angabe des Umfangs
heißt
Einteilung (s. d.);
insofern der Subjektsbegriff eines
Urteils einen
gewissen Umfang
besitzt, läßt sich auch dem
Urteil ein solcher beilegen (s.
Quantität). - Über Umfang
in der
Mathematik s.
Peripherie.