(lat., vollständig ultimo die, «am
letzten Tage»),
abgekürzt ult. Nach der Deutschen und Österr. Wechselordnung kann die Zahlungszeit eines
Wechsels auf das Ende eines Monats (z. B. Ende Mai, ultimo Mai) gesetzt werden. Dann ist der letzte Tag des Monats der Verfalltag
dieses Ultimowechsels, der danach ein Tagwechsel (s. d.) ist. Wie man Wechsel und Anweisungen auf zahlbar stellt, so stellt
man solche auch auf Medio (s. d.). Im Fonds- und Aktienhandel versteht man unter Ultimoregulierung einer
Börse die Abwicklung der Ende eines gewissen (des laufenden oder des nächsten) Monats zu erfüllenden Lieferungsgeschäfte,
wie unter Medioregulierung diejenige der auf Mitte eines Monats zur Erfüllung kontrahierten. (S. Liquidationskassen.) ÜberUltimokurse s. Kurs.