Uferbau
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jedes Bauwerk, welches dazu bestimmt ist, die Gewässer in ihren Grenzen [* 2] zu erhalten oder dem Ufer eine neue Gestaltung zu geben. Die werden teils zum Schutze der Ufer gegen den unmittelbaren Angriff des Wassers durch Abschälung und Auskolkung sowie zur Sicherung der anliegenden Grundstücke gegen Überschwemmung, teils im Interesse der Benutzung der Gewässer für industrielle Zwecke, namentlich zur Schiffahrt ausgeführt. Als Uferdeckungen sind gebräuchlich Berasungen, Bepflanzungen, Pflasterungen, Böschungen, dem Böschungsfuße vorliegende Steinwürfe, Faschinen (s. d.), Bohlwerk [* 3] (s. d.), Kistenbau (s. d.), Korbwerk (s. Steinkorb), massive Mauern. Im weitern Sinne werden auch die Deichbauten (s. Deich) [* 4] zum gerechnet. (S. auch Buhne.) [* 5]