Überlieferung
,
s. Tradition. ¶
Trachytpechstein - Tra

* 2
Seite 15.790.Tradition
(lat.), Überlieferung, Übergabe. In der Rechtswissenschaft versteht man unter Tradition die Übertragung des Besitzes an einer Sache seitens des bisherigen Besitzers (Tradent) an einen andern. Soll durch die Tradition das Eigentum an der zu übergebenden Sache auf den Empfänger übergehen, so ist es nötig, daß dem Tradenten selbst das Eigentum daran zusteht, da niemand mehr Recht auf einen andern übertragen kann, als er selbst hat. Erfolgt die Übertragung des Eigentumsbesitzes an den dermaligen Inhaber (natürlichen Besitzer) der Sache, so spricht man von einer Traditio brevi manu (s. Besitz). Bei Grundstücken sind an die Stelle der Tradition, welche nach älterm deutschen Rechte durch symbolische Handlungen erfolgte (s. Effestukation), die gerichtliche Auflassung (s. d.) und der Grundbuchseintrag getreten.
Lehrbataillon - Lehren

* 3
Lehren.Tradition bezeichnet ferner die der geschriebenen Geschichte entgegengesetzte, nur durch die mündliche Überlieferung auf die Nachwelt gelangende Kunde, insbesondere die jüdischen und christlichen Satzungen und Lehren, [* 3] die nicht in der Bibel [* 4] schriftlich fixiert sind, sich aber durch mündliche Überlieferung in Synagoge und Synedrion (s. d.) oder in der Kirche erhalten und fortgepflanzt haben. Die Sicherheit dieser Tradition, deren sich die römisch-katholische Kirche nicht nur zur Begründung von Lehren, geschichtlichen Thatsachen und Gebräuchen, sondern auch zur Rechtfertigung der hergebrachten Schriftauslegung bedient, weshalb eine dogmatische, rituelle, historische und hermeneutische Tradition unterschieden wird, wurde von den Reformatoren angefochten, welche höchstens die Tradition der ersten christlichen Jahrhunderte beachtet, aber auch diese der Heiligen Schrift untergeordnet wissen wollten.
Dagegen setzte die römisch-katholische Kirche auf dem Konzil von Trient [* 5] die Tradition ausdrücklich der Schrift als ebenbürtig an die Seite, und Gleiches ist auch die Voraussetzung der griechischen Dogmatik, während die protestantische Dogmatik der Tradition nur insofern eine prinzipielle Bedeutung beilegen kann, als sie für ihre Aussagen sich nicht bloß auf die in der Heiligen Schrift unmittelbar bezeugte Glaubenserfahrung der ersten Generationen der werdenden Christenheit zurückzubeziehen, sondern auch die ganze Glaubenserfahrung der geschichtlich gewordenen Christenheit kritisch in sich aufzunehmen und dabei besonders die grundlegende, symbolbildende Epoche des Protestantismus selbst zu berücksichtigen hat.
Vgl. Weiß, Zur Geschichte der jüdischen Tradition (Wien [* 6] 1871-76);