von
Luther zur Bezeichnung derjenigen
Eigenschaft des Leibes
Christi gebraucht, vermöge welcher derselbe, weil infolge hypostatischer
(persönlicher) Vereinigung der menschlichen und göttlichen
Natur überall, so auch im
Abendmahl in der
Form des
Brots gegenwärtig sein kann, daher die
Lutheraner von den
Reformierten, die den Leib
Christi im
Himmel
[* 2] wissen und nur
eine durch den
Glauben vermittelte Gegenwart annehmen, auch Ubiquisten oder Ubiquitiner genannt wurden.
(kirchenlat.), in der Dogmatik die von den Lutheranern behauptete, von den Reformierten bestrittene Allgegenwart
des Leibes Christi, wodurch schon Luther im großen Abendmahlsbekenntnis (1528) die wirkliche Gegenwart des Leibes Christi
in den Abendmahlselementen zu begründen suchte. Doch wird von der absoluten vermöge deren die Menschheit
Christi in raumloser Weise überall sein soll, wo seine Gottheit ist, die hypothetische oder die Multipräsenz unterschieden,
wonach Christus die durch den Raum nicht begrenzte Möglichkeit hat, seiner Menschheit nach in räumlicher Weise an allen Orten
gegenwärtig zu sein, wo er verheißen hat zu sein, auch an mehrern Orten zugleich. Die absolute wurde
durch die württemb. Theologen in dem von Joh. Brenz 1559 aufgesetzten Glaubensbekenntnis zu einem Hauptpunkte der luth. Rechtgläubigkeit
erhoben, während die Multipräsenz unter den niedersächs. Theologen Vertreter fand. Die Konkordienformel (s. d.) verteidigt
die gegen die Reformierten, ohne zwischen den beiden Auffassungen dieser Lehre
[* 3] zu entscheiden. (S. Abendmahl.)