die bei den Mohammedanern, insbesondere den
Türken, übliche Kopfbedeckung, eine bald höhere, bald niedrigere
Kappe, künstlich
umwunden mit einem
StückMusselin oder
Seide;
[* 2] die
Kappe gewöhnlich rot, die Umwindung weiß, ausgenommen bei den
Emiren, denen
ausschließlich eine grüne Umwindung zustand. Den sonstigen
Schmuck des
Turbans bilden
Edelsteine,
[* 3] Perlschnüre, Reiherfedern
etc.
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Der Turban des Sultans war sehr dick, mit drei Reiherbüschen nebst vielen Diamanten und Edelsteinen geziert. Der Großwesir hatte
auf seinem Turban zwei Reiherbüsche; andre Beamte und Befehlshaber die Paschas u. dgl. erhielten Einen als Auszeichnung.
Heute ist der Turban in der Türkei
[* 5] bei der Beamtenwelt und der Intelligenz durch das Fes, in Persien
[* 6] durch
das Kulah verdrängt, und vorschriftsmäßig ist er nur noch bei den Mollas (Geistlichen). (S. die Abbildung.)
verderbt aus dem türk.-pers. Tülbend (s. Dulbend), ist eigentlich das in charakteristischer Form um
die den Kopf des Orientalen bedeckende Filz- oder Tuchmütze gewundene, lange Stück farbigen oder weißen Baumwollstoffs, dient
aber gewöhnlich zur Bezeichnung der ganzen Kopfbedeckung. Die Türken widmen dem Turban und dem in neuerer Zeit an seine Stelle
getretenen Fes (s. d.), als der Bekleidung des vorzugsweise zu Gott in Beziehung stehenden Teils des menschlichen
Leibes, eine Art von religiöser Verehrung; die Turban der Sultane werden daher in ihren Mausoleen aufbewahrt, und der gemeine
Mann stellt auf den Gräbern seiner männlichen Angehörigen mit Darstellungen von Turban verzierte Leichensteine auf. (S. auch
Grüner Turban.)
Ludw. Karl Friedr., bad. Staatsmann, geb. zu
Bretten, studierte Philologie, dann Jura in Heidelberg und Berlin, machte längere Reisen in Italien und Frankreich und trat 1815 in
den Staatsdienst. Er wurde 1851 Sekretär beim Ministerium des Innern, 1852 Regierungsassessor in Mannheim, 1856 Regierungsrat
in Karlsruhe und trat 1860 als Ministerialrat in das neuerrichtete Handelsministerium, dessen Präsident
er 1872 wurde. Nach Jollys Rücktritt wurde Turban 1876 zum Staatsminister und Präsidenten des Staatsministeriums ernannt; dabei
behielt er das Handelsministerium bis zu dessen 1881 erfolgter Auflösung bei; danach übernahm Turban neben dem Vorsitz im Staatsministerium,
mit dem auch die Angelegenheiten des großherzogl. Hauses und des Auswärtigen verbunden waren, nach von
Stößers Rücktritt das Ministerium des Innern. Im Okt. 1890 trat er von letzterm zurück, im April 1893 auch vom Staatsministerium
und wurde Präsident der Oberrechnungskammer. Im Landtage, wo Turban seit 1860 wiederholt Abgeordneter der Zweiten Kammer und
Mitglied der nationalliberalen Partei war, trat er den Forderungen der klerikalen Partei aufs entschiedenste
gegenüber. Von 1876 bis 1893 war Turban auch Mitglied des DeutschenBundesrats. Er veröffentlichte die bad. und die deutsche
Gewerbeordnung mit dem bad. Einführungsgesetz mit Kommentaren.