Tunĭka
(lat.), röm. Kleidungsstück für
Männer und
Frauen, das unter der
Toga
[* 2] unmittelbar auf dem
Körper getragen wurde. Sie wurde über den
Hüften durch einen
Gürtel
[* 3] zusammengehalten und reichte bis unter die
Kniee herab. Sie war von weißer
Wolle gefertigt und anfangs ohne Ärmel; später
wurden kurze, nicht bis an die
Ellbogen reichende Ärmel üblich. Die
Frauen trugen über der innern, ärmellosen
Tunika
noch eine zweite mit Ärmeln (stola), die den halben Oberarm bedeckte und nach der Außenseite einen durch
Agraffen (fibulae) zusammengehaltenen
Schlitz hatte.
Die Tunika
der
Knaben und
Soldaten war hochrot (tunica russa). An der Tunika
der
Senatoren
war in der Mitte von der
Brust herab bis zum untern
Saum ein Purpurstreif angewebt (tunika
laticlavia); die der
Ritter war durch zwei dergleichen schmale
Streifen ausgezeichnet (tunika
angusticlavia), doch trugen letztere zur Kaiserzeit auch die tunika laticlavia.
Die Triumphatoren trugen Purpurtuniken, auf deren
Saum
Palmen
[* 4] in
Gold
[* 5] gestickt waren (tunika
palmata). Die einfarbige, unverzierte
(tunika
recta) erhielten die
Jünglinge zugleich mit der toga virilis und
Jungfrauen, wenn sie heirateten, als Brautkleid von ihren
Eltern. - Die Tunika
der römischen
Bischöfe ist ein leinenes Gewand von weißer
Farbe, das bis auf die
Füße reicht und durch
das
Cingulum (s. d.) um die
Hüften festgehalten wird.