Tugend
,
der
Etymologie nach s. v. w. Tauglichkeit, Tüchtigkeit, dem jetzigen Sprachgebrauch nach
insbesondere diejenige Tüchtigkeit,
Ordnung und
Harmonie des geistigen
Lebens, welche auf der zur
Gewohnheit gewordenen Bethätigung
der sittlichen
Freiheit und Thatkraft beruht. Der
Begriff der Tugend
entspricht durchaus dem
Begriff des
Sittengesetzes und der moralischen
Pflicht. Da nun diese in einer Mehrheit von
Normen bestehen, insofern das
Wollen und
Handeln des
Menschen
auf verschiedene
Interessen gerichtet sein kann, so pflegt man zwischen der im allgemeinen«
und einzelnen »Tugenden«
zu unterscheiden.
Letztere lassen sich auf einige Hauptarten, die sogen.
Kardinaltugenden (s. d.),
zurückführen. Der
Begriff der Tugend
ist von den verschiedenen philosophischen
Schulen immer nach dem bestimmt
worden, was ihnen als der
Ausdruck des sittlichen
Ideals galt.
Kant bestimmte die Tugend
als moralische
Stärke
[* 2] des
Willens des
Menschen
in Befolgung seiner
Pflicht oder in der Unterordnung der
Neigungen und
Begierden unter die
Vernunft.