Triumvirn
(Triumviri oder Tresviri, lat., ¶
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»Dreimänner«),
in Rom [* 3] der Name mehrerer aus drei Mitgliedern bestehenden Kollegien, deren Bestimmung durch einen Zusatz näher angegeben wird. Zu den Magistratus minores, den niedern Magistraten, gehörten: die Triumviri capitales, um 289 v. Chr. eingesetzt, welchen die Aufsicht über die Gefängnisse, die Vollstreckung der Todesurteile und die meisten Verrichtungen der niedern öffentlichen Polizei übertragen waren;
die Triumvirn
monetales, die Vorsteher des Münzwesens, wahrscheinlich 269 v. Chr. eingesetzt;
die Triumvirn
nocturni, die für die Sicherheit der Städte zur Nachtzeit zu sorgen hatten, über deren sonstige Obliegenheiten aber
und die Zeit ihrer Einsetzung nichts Sicheres zu ermitteln ist.
Von weit größerer politischer Bedeutung sind
die Vereinigungen von je drei Männern im letzten Jahrhundert der Republik zu dem Zweck, die gesamte Staatsgewalt an sich zu reißen,
welche Triumvirate genannt werden. Das erste dieser Triumvirate, das des Cäsar, Pompejus und Crassus, 60 v. Chr. geschlossen,
war eine bloße Privatvereinigung. Das zweite ward 43 n. Chr. auf einer Insel des Reno zwischen Antonius,
Octavianus und Lepidus geschlossen. Nachdem diese in Rom eingezogen waren, wurden sie 27. Nov. durch ein Gesetz als Triumvirn
rei publicae
constituendae, d. h. für die Ordnung des Staats, mit höchster Gewalt auf die Zeit bis zum letzten Dezember 38 vom Volk bestätigt,
und nach Ablauf
[* 4] dieser Zeit wurde ihnen diese Vollmacht auf weitere fünf Jahre verlängert.