Triumvirat
(lat.), s. Triumvirn.
Triumvirat
86 Wörter, 623 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Triumvirat
(lat.), s. Triumvirn.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Triumvirat
(lat.), Amt, Kollegium der Triumvirn (s. d.); ferner die Verbindung von Cäsar, Pompejus und Crassus im J. 60,
wiederholt im J. 56 (s. Rom,
[* 3] als Republik); diese Verbindung hatte vollständig privaten Charakter. Dagegen ließen sich die
im J. 43 zu einem Triumvirat
zusammentretenden Antonius, Octavianus und Lepidus formell durch ein Gesetz als triumviri
reipublicae constituendae, d. h. als Bevollmächtigte zur Neuordnung des Staates, zuerst auf fünf, dann auf fünf weitere
Jahre ernennen. Sie waren also wirkliche, wenn auch außerordentliche Magistrate mit unbegrenzter Vollmacht.
(Triumviri oder Tresviri, lat., ¶
»Dreimänner«),
in Rom der Name mehrerer aus drei Mitgliedern bestehenden Kollegien, deren Bestimmung durch einen Zusatz näher angegeben wird. Zu den Magistratus minores, den niedern Magistraten, gehörten: die Triumviri capitales, um 289 v. Chr. eingesetzt, welchen die Aufsicht über die Gefängnisse, die Vollstreckung der Todesurteile und die meisten Verrichtungen der niedern öffentlichen Polizei übertragen waren;
die Triumvirn monetales, die Vorsteher des Münzwesens, wahrscheinlich 269 v. Chr. eingesetzt;
die Triumvirn nocturni, die für die Sicherheit der Städte zur Nachtzeit zu sorgen hatten, über deren sonstige Obliegenheiten aber und die Zeit ihrer Einsetzung nichts Sicheres zu ermitteln ist.
Von weit größerer politischer Bedeutung sind die Vereinigungen von je drei Männern im letzten Jahrhundert der Republik zu dem Zweck, die gesamte Staatsgewalt an sich zu reißen, welche Triumvirate genannt werden. Das erste dieser Triumvirate, das des Cäsar, Pompejus und Crassus, 60 v. Chr. geschlossen, war eine bloße Privatvereinigung. Das zweite ward 43 n. Chr. auf einer Insel des Reno zwischen Antonius, Octavianus und Lepidus geschlossen. Nachdem diese in Rom eingezogen waren, wurden sie 27. Nov. durch ein Gesetz als Triumvirn rei publicae constituendae, d. h. für die Ordnung des Staats, mit höchster Gewalt auf die Zeit bis zum letzten Dezember 38 vom Volk bestätigt, und nach Ablauf [* 6] dieser Zeit wurde ihnen diese Vollmacht auf weitere fünf Jahre verlängert.