Triplik
(lat.), im rechtlichen Verfahren die Beantwortung der Duplik des Beklagten durch den Kläger;
triplizieren, die Triplik
abgeben.
Triplik
26 Wörter, 185 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Triplik
(lat.), im rechtlichen Verfahren die Beantwortung der Duplik des Beklagten durch den Kläger;
triplizieren, die Triplik
abgeben.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Triplik
(vom lat. triplex), Antwort auf eine Duplik.