Trinität
(Trias,
Dreieinigkeit,
Dreifaltigkeit), nach der christlichen Kirchenlehre die
Beschaffenheit
des göttlichen
Wesens, wonach dasselbe unbeschadet seiner
Einheit drei
Personen,
Vater, Sohn und
Heiligen
Geist,
in sich begreift.
Die
Lehre
[* 2] von der Trinität
, die besonders auf die Taufformel
Matth. 28, 19. und
auf die unechte
Stelle
1. Joh. 5, 7. basiert ward, bildete sich als charakteristisch für das
Christentum
(s. d.) im Verlauf von drei
Jahrhunderten zu derjenigen dogmatischen Fixierung aus, in welcher sie seitdem in den öffentlichen
Bekenntnisschriften aller christlichen
Kirchen, die unitarischen ausgenommen, auftritt.
Und zwar wurde zunächst auf den beiden großen
Synoden von 325 und 381 (s.
Arianischer Streit und Nicänisch-konstantinopolitanisches
Glaubensbekenntnis ^[richtig:
Nicäisch-konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis]) die volle
Gottheit
des
Sohns und
Geistes festgestellt, ihr persönliches
Verhältnis zum
Vater aber sowie ihre
Einheit in der Trinität
vornehmlich durch
Meletius,
Gregor von Nazianz,
Gregor von Nyssa und
Basilius formuliert. Im
Abendland siegte durch das sogen. Athanasianische
Bekenntnis die eigentümlich symmetrische, von
Augustin herrührende Form des
Dogmas, während im
Morgenland
doch immer der
Vater eigentlicher Gott, »Anfang und
Quelle
[* 3] der
Gottheit«, blieb, von welchem auf der einen Seite der Sohn erzeugt
wird, auf der andern der
Geist ausgeht: ein Rest des Paulinischen Subordinatianismus (s.
Christologie). Die
Lehre von der Trinität
ging
ohne alle weitere Durchbildung samt
¶
mehr
dem abendländischen Filioque (s. Heiliger Geist) in die evangelische Kirche über, ja es ward der scholastische Lehrbegriff von den altprotestantischen Dogmatikern nur noch systematischer durchgeführt.
Vgl. Baur, Die christliche Lehre von der Dreieinigkeit (Tübing. 1841-43, 3 Bde.);
Meier, Die Lehre von der Trinität
(Hamb. u. Gotha
[* 5] 1844, 2 Bde.).