(Triller), ein hölzernes, vergittertes, an einer horizontalen
Welle befestigtes
Häuschen, in welches ehedem
die wegen
Polizeivergehen Verurteilten eingesperrt wurden, um durch Herumdrehen desselben zu allerhand lächerlichen
Bewegungen
und
Übelkeit gebracht und dem öffentlichen
Spott preisgegeben zu werden.
Triller, ein aus Latten käfigartig konstruiertes und mittels einer Welle drehbares Häuschen, dazu bestimmt,
wegen Polizeivergehen Verurteilte zur Schau zu stellen und dem Gespött des Publikums preiszugeben.
Verwandt mit dem Trillhaus
war
das Narrenhäuschen, das vorn offen und vergittert, an manchen Rathäusern zur Bestrafung für nächtliche
Ruhestörer, Betrunkene, Unzuchttreibende u. s. w. bestimmt war.