Trieb
,
im allgemeinen jede beharrlich wirkende Kraft,
[* 2] die eine bestimmte Reihe von
Bewegungen hervorbringt; auch soviel
wie Getriebe
[* 3] (s. d.). Im engern
Sinne werden die in den lebendigen Wesen auf zweckmäßige Art von innen
heraus wirkenden organischen Kräfte Trieb
genannt. Als animalische Trieb bezeichnet man die
Richtungen des tierischen Begehrens
(und Widerstrebens), die angeboren sind, sich unwillkürlich äußern und auf bestimmte Lebensäußerungen hintreiben, z. B.
Nachahmungstrieb
,
Geschlechtstrieb. (S. Instinkt.) Psychologisch betrachtet ist der Trieb
ein zusammengesetzter
Vorgang, an dem sich hauptsächlich Wille und Gefühl beteiligen.
Die Trieb
handlungen bezeichnet man daher auch zum Unterschied von den durch
Wahl bestimmten Willkürhandlungen als einfache
oder eindeutig bestimmte Willenshandlungen. Durch fortdauernde
Übung werden in der
Entwicklung der Gattung wie des Einzelnen
viele ursprünglich willkürliche Handlungen zu Trieb
handlungen. Gemäß der Unterscheidung höherer
und niederer Funktionen redet man auch von höhern und niedern Trieb.
Unter den niedern versteht man hierbei die sinnlichen,
auf körperliche
Lust gerichteten oder zur
Abwehr körperlicher Unlust dienenden Trieb;
die höhern Trieb umfassen die ästhetischen,
moralischen, logischen Bedürfnisse, sofern diese sich ohne Überlegung oder
Wahl in trieb
artiger Ursprünglichkeit
geltend machen. -
Über in der
Botanik s.
Ast.