Tridentini
sches
Konzil, das 19. sog. ökumenische
Konzil, das von 1545 bis 1563 in
Trient
[* 3] abgehalten wurde.
Schon auf
den vorreformatorischen Konzilien
war das Verlangen nach einer
Reform der
Kirche an Haupt und Gliedern mit
Entschiedenheit zum
Ausdruck gebracht worden. Der Eintritt der
Reformation erweckte den Wunsch, durch Abstellung der schreiendsten
Mißbräuche in der kath.
Kirche sowie durch gemeinsame
Beratung und Formulierung der streitigen
Lehren
[* 4] eine dauernde Loslösung
der
Protestanten zu verhindern.
Deshalb hatte Kaiser Karl V. schon längst ein allgemeines, von Katholiken und Protestanten in gleicher Weise zu beschickendes Konzil gefordert. Nach langem Drängen schrieb Papst Paul III. das Konzil zum nach Trient (s. d.) aus, vertagte es wegen des Krieges mit Frankreich, schrieb es wiederum zum aus, doch konnte es erst eröffnet werden. Auch jetzt suchte der Papst den Zweck des Konzils, sofern er auf Reform der Lehre [* 5] hinging, auf alle Weise zu vereiteln, indem die Beschlüsse genau in Rom [* 6] formuliert wurden, die Abstimmung nicht nach Nationen, wie in Konstanz, [* 7] sondern nach Köpfen geschah und also ganz in den Händen der ital. Majorität lag, und endlich der gewandte Kardinallegat del Monte, ein entschlossener Vertreter des absoluten Papalsystems, den Verhandlungen präsidierte. Da zudem die Protestanten das Konzil nicht beschickten, so gingen seine Verhandlungen nicht darauf hinaus, eine Versöhnung mit jenen herbeizuführen, sondern vielmehr Lehre und Ordnung der kath. Kirche im Gegensatz gegen sie zu formulieren und die vielfach schwankenden Bestimmungen der mittelalterlichen Scholastik auf einen feststehenden gemeinsamen Ausdruck zu bringen.
In den ersten sieben Sitzungen wurden die Apokryphen den kanonischen Büchern sowie die Tradition (s. d.) der Heiligen Schrift gleichgestellt, die Vulgata (s. d.) für die authentische Bibelübersetzung erklärt, die Lehren von der Erbsünde, der Rechtfertigung und den sieben Sakramenten nach kath. Auffassung formuliert. In der achten Sitzung, wurde das Gerücht von einer Seuche als Vorwand benutzt, um das Konzil nach Bologna zu verlegen. Die ital. Bischöfe reisten sofort ab, die deutschen blieben auf Befehl des Kaisers in Trient. Zu Bologna wurde nun eine zweimalige Vertagung beschlossen, bis Paul III. das Konzil aussetzte.
Der bisherige Kardinallegat del Monte, seit Papst unter dem Namen Julius III., eröffnete das Konzil wieder in Trient durch seinen Legaten, den Kardinal Marcellus Crescentius. Auch die Protestanten hatten ihr Erscheinen zugesagt, aber vor ihrem Eintreffen wurden die Lehren von der Transsubstantiation, der Buße, der letzten Ölung und der Befugnisse der Bischöfe so formuliert, daß dadurch jede Versöhnung abgeschnitten war; und als endlich ihre Gesandten im Konzil erschienen, drangen sie mit ihren Ansprüchen nicht mehr durch. Endlich veranlaßte die feindselige Annäherung Moritz' von Sachsen [* 8] das Konzil, die Verhandlungen auf zwei Jahre zu vertagen.
Erst Pius IV. lud zur Fortsetzung des Konzils ein, und obgleich Frankreich ein neues freies Konzil forderte und die Protestanten ihre Teilnahme verweigerten, wurde dasselbe unter Vorsitz des Kardinallegaten Prinz Hercules Gonzaga von Mantua [* 9] mit der 17. Sitzung wieder eröffnet. Frankreich, der Kaiser und Bayern [* 10] erneuerten die Forderung einer Reform der Kirche, Gewährung des Laienkelchs, Aufhebung des Cölibats und der Speiseverbote; ferner behaupteten alle außerital.
Bischöfe, daß die bischöfl. Würden und Rechte göttlichen und nicht päpstl. Ursprungs seien. Trotz dieser Opposition wußte der Papst seine Wünsche durchzusetzen. So wurden die Bestimmungen über die Abendmahlsfeier und das Meßopfer getroffen. Als der Kardinal von Lothringen mit 14 Bischöfen, 3 Äbten und 18 Theologen sich einfand und nicht bloß dadurch die Opposition stärkte, sondern auch 34 franz. Reformationsartikel vortrug, verschob der Papst die nächste Sitzung von einem Monat zum andern.
Gonzaga starb ihm folgten die Legaten Morone und Navageri. Der Kardinal von Lothringen wurde für die päpstl. Partei gewonnen, auch die deutschen, franz. und span. Bischöfe gaben nach. So wnrden denn seit dem in mehrern Sitzungen ganz den päpstl. Wünschen entsprechend abgefaßt: die Dekrete von der Priesterweihe und Hierarchie, vom Sakrament der Ehe nebst dem Cölibat der Geistlichen, vom Fegefeuer, dem Heiligen-, Reliquien- und Bilderdienst, von den Klostergelübden, dem Ablaß, den Speiseverboten und dem Verzeichnis der verbotenen Bücher, das nebst der Abfassung eines Katechismus und Breviers dem Papste überlassen wurde. In jeder einzelnen Sitzung wurde außer der Feststellung der Lehrstücke auch je ein Decretum de reformatione ¶
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betreffs der verschiedenen kirchlichen Einrichtungen und der Lebens- und Amtsführung der Geistlichen festgesetzt. Betreffs der päpstl. Autorität konnte die von den strengen Papalisten oder Kurialisten vertretene Ansicht von der Unfehlbarkeit des Papstes nicht durchdringen; es wurde sogar das Episkopalsystem als Dogma angenommen und das Papalsystem nur als theol. Lehrmeinung zugelassen. Am fand die letzte Sitzung statt. Die Beschlüsse des Konzils, die für immer die prot. und kath. Kirche trennten und für die letztere das wichtigste Symbol sind, wurden von Papst Pius IV. durch die Bulle «Benedictus Deus» bestätigt und fanden in Italien, [* 12] Portugal [* 13] und Polen unbedingte, in den span. Staaten durch die Observanz der Reichsgesetze bedingte Aufnahme, in Frankreich, Deutschland [* 14] und Ungarn [* 15] dagegen Widerspruch, der durch kluge Taktik nach und nach beseitigt wurde. Zur Erläuterung und Auslegung der Beschlüsse des Konzils setzte Sixtus V. 1588 eine Kongregation von Kardinälen nieder.
Die «Canones et Decreta oecumenici et generalis concilii Tridentini»
sind öfter erschienen,
die erste authentische Ausgabe zu Rom (1564),
die letzte zu Turin [* 16] (1890). Die Geschichte des Konzils hat in liberalem Sinne geschrieben Sarpi, «Istoria des concilio Tridentino» (Lond. 1619; deutsch von Winterer, 4 Bde., Mergenth. 1839-41; 2. Aufl. 1844),
im päpstl. Interesse Pallavicini, «Istoria del concilio di Trento» (2 Bde., Rom 1656; deutsch von Klitsche, 8 Bde., Augsb. 1835-36). -
Vgl. Mendham, Memoirs of the council of Trent (Lond. 1834);
Wessenberg, Die großen Kirchenversammlungen des 15. und 16. Jahrh., Bd. 3 u. 4 (Konstanz 1840);
ferner: Die Geschäftsordnung des Konzils von Trient (Wien [* 17] 1871);
Sickel, Zur Geschichte des Konzils von Trient, 3 Abteil. (ebd. 1870-72);
Calenzio, Documenti inediti e nuovi lavori letterarii sul concilio di Trento (Rom 1874);
Maynier, Étude historique sur le concile de Trente, Tl. 1 (Par. 1874);
Döllinger, Ungedruckte Berichte und Tagebücher zur Geschichte des Konzils von Trient (2 Bde., Nördl. 1876);
Acta genuina sanctissimi oecumenici
concilii Tridentini
(hg. von Theiner, 2 Bde., Agram
[* 18] 1874; enthaltend die offiziellen Protokolle des Konzil
sekretärs Massarelli);
Monumenta tridentina (begonnen von Druffel, fortgesetzt von Brandi, Heft 1-4, Münch. 1884-97).
Daraus schöpfen neuere Darstellungen: De Leva, Storia documentata di Carlo V, Bd. 4 (Padua [* 19] 1881);
Maurenbrecher,
Das Tridentini
sches Konzil
(im «Historischen Taschenbuch», 1886, 1888, 1890);
Hefele, Konzil
iengeschichte (fortgesetzt von Hergenröther), Bd. 9 (Freib. i. Br.
1890), giebt nur die Vorgeschichte.