(lat. tributum), eine Abgabe, welche bezwungene Völker an den Sieger zahlen. Im alten Rom
war tributum eine Steuerumlage, die nach der «servianischen» Verfassung auf die einzelnen lokalen Distrikte oder Tribus (s. d.)
umgelegt wurde. Von 167 v. Chr. an, nachdem der Staat mit
der Einverleibung Macedoniens über eine Anzahl reicher Provinzen
verfügte, wurde kein Tribut mehr erhoben, sondern die Kosten der Staatsverwaltung, soweit bisher das tributum
hatte eintreten müssen, aus Provinzialeinkünften bestritten.
In der Kaiserzeit fand eine neue Regelung dieser Verhältnisse statt. Auf Grund der schon unter Augustus unternommenen Reichsvermessung
und Volkszählung wurde der gesamte Provinzialboden in Steuerhufen eingeteilt, die nach Bebauungsart und Ertrag in mehrere
Klassen zerfielen, und auf diese ein tributum soli, eine Grundsteuer, gelegt; außerdem zahlte die
Provinzialbevölkerung ein tributum capitis, eine Kopfsteuer, zugleich eine Art Gewerbe- und Kapitalsteuer. Italien
[* 4] blieb bis
auf Diocletian von beiden Steuern frei, wurde aber unter diesem mit hereingezogen.