Tribut
(lat. tributum
), eine
Abgabe, welche bezwungene
Völker an den
Sieger zahlen. Im alten
Rom
[* 2] war tributum
eine Steuerumlage, die nach der «servianischen»
Verfassung auf die einzelnen lokalen Distrikte oder
Tribus (s. d.)
umgelegt wurde. Von 167
v. Chr. an, nachdem der
Staat mit
der Einverleibung Macedoniens über eine Anzahl reicher
Provinzen
verfügte, wurde kein Tribut
mehr erhoben, sondern die Kosten der
Staatsverwaltung, soweit bisher das tributum
hatte eintreten müssen, aus Provinzialeinkünften bestritten.
In der Kaiserzeit fand eine neue Regelung dieser Verhältnisse statt. Auf
Grund der schon unter
Augustus unternommenen Reichsvermessung
und
Volkszählung wurde der gesamte Provinzialboden in Steuerhufen eingeteilt, die nach Bebauungsart und Ertrag in mehrere
Klassen zerfielen, und auf diese ein tributum
soli, eine Grundsteuer, gelegt; außerdem zahlte die
Provinzialbevölkerung ein tributum
capitis, eine
Kopfsteuer, zugleich eine Art
Gewerbe- und Kapitalsteuer.
Italien
[* 3] blieb bis
auf Diocletian von beiden
Steuern frei, wurde aber unter diesem mit hereingezogen.