Tribut
(lat.), ursprünglich die
Steuer im alten
Rom,
[* 2] welche die
Bürger von ihrem
Vermögen an den
Staat zu zahlen hatten,
dann die von den
Provinzen erhobene
Kopfsteuer (tributum
capitis).
Jetzt versteht man darunter Abgaben, welche bezwungene Völker an den Sieger zahlen müssen;
auch wird im figürlichen Sinn die Gewährung der schuldigen Hochachtung oder Verehrung so genannt.