Trésorscheine
,
s. v. w. Schatzscheine (s. d.).
So hießen in Preußen [* 2] die zuerst ausgegebenen und 1824 durch Kassenanweisungen ersetzten Scheine, deren Annahme im Privatverkehr seit 1813 der freien Übereinkunft überlassen war.
Ein Teil derselben (die gestempelten) dienten dem Zweck der Antizipation von Steuern. Vgl. Bon.