Treppen
,
[* 2]
Stiegen, bauliche Vorrichtungen zum Hinaufsteigen aus niedriger gelegenen zu höher liegenden Räumen. Die
Treppen
können aus
Stein, Holz
[* 3] und
Eisen
[* 4] konstruiert werden. Im allgemeinen unterscheidet man Freitreppen
, d. h. solche, welche
im
Freien vor einem Hause liegen, von innern oder Haustreppen
, und diese gliedern sich wieder in Haupt-,
Neben- oder Lauf-,
Keller-, Bodentreppen
u. s. w. Bei einer Treppe
[* 5] unterscheidet man folgende
Teile: Die
Wangen, d. h. die seitlichen
Begrenzungen der Treppe und die
Stufen (bei diesen ist
Trittstufe der wagrechte
Teil, Setz- oder Futterstufe der senkrechte
Teil einer
Stufe, Blockstufe eine aus einem
Stück gearbeitete
Stufe, der
Antritt die unterste
Stufe, der
Austritt die oberste
Stufe,
die
Steigung der senkrechte Höhenunterschied zwischen zwei
Trittstufen, das
Steigungsverhältnis das Verhältnis der
Breite
[* 6] der
Trittstufe zur Höhe der Setzstufe, z. B. für bessere Wohngebäude 17 cm
Steigung zu 30 cm
Auftritt,
d. i. der wagrechte Abstand von Vorderkante
zu Vorderkante der
Trittstufe);
das
Podest (s. d.) und den Treppenlauf
oder Treppenarm,
eine ununterbrochene Reihenfolge von
Stufen zwischen
Antritt und
Podest, oder zwischen zwei
Podesten, wonach man ein- und mehrarmige
Treppen
unterscheidet;
das Treppen
geländer, bestehend aus einer Handleiste, die auf Säulchen (Treillen,
Docken) oder einem
Gitter ruht;
endlich das
Treppenhaus sich die Treppe befindet. In
Bezug auf die Konstruktion steinerner Treppen
unterscheidet
man freitragende, das sind solche, deren
Stufen auf einer Seite eingemauert sind, während sie am andern Ende frei schweben,
und unterstützte Treppen
, deren
Stufen beiderseitig befestigt sind, ferner gerade Treppen
im Gegensatz zu den ein-
oder mehrmals gebrochenen, deren Läufe gewöhnlich an einem
Podest ihre vorherige
Richtung meist unter einem Winkel
[* 7] von 90°
verlassen.
Treten an
Stelle der
Podeste sog. Winkelstufen, so entstehen die gewundenen Treppen
oder Treppen
gemischter
Form, bestehend aus geraden und Wendelstufen. Erhält aber eine Treppe eine runde, ovale oder elliptische
Windung oder Grundrißform, so bezeichnet man sie als
Wendeltreppe, während sie bei kreisrundem Grundrisse, wie
Türmen, in
denen sich das
Treppenhaus befindet, Spindeltreppen
heißen. Besonders zu erwähnen sind bei den freitragenden Treppen die
Wendeltreppen
mit massiver
Spindel,
Spille oder Mönch von 18 bis 25 cm Durchmesser, welcher gleich an die steinernen
Stufen mit angearbeitet wird.
Auch treten solche
Wendeltreppen mit hohler
Spindel auf, bei welchen Wangenstücke an die
Stufen angearbeitet werden müssen,
was die Treppen
anlage sehr verteuert. In größern, namentlich öffentlichen
Gebäuden ordnet man häufig sog. Doppeltreppen
an, welche entweder mit einem Laufe anfangen und mit zwei solchen endigen, oder umgekehrt; der Mittelarm
ist dann meist breiter als die Seitenarme. Bei allen Treppen
ist zur Konstruktion der Treppen im Grundriß
die Ganglinie einzuzeichnen, welche bei geraden in der halben Treppenbreite, bei gewundenen in halber
Breite oder im äußern
Drittel derselben liegen muß.
Auf dieser wird der ausgerechneten erforderlichen Stufenzahl entsprechend die normale Auftrittsbreite aufgetragen. Die Gefälligkeit und das weichere Begehen der Holztreppe wird mit der Feuersicherheit der steinernen Treppe vereinigt dadurch, daß man steinerne Treppenstufen mit Holzbelag aus 5-6 cm starken Bohlen versieht. Eiserne Treppen wurden früher aus Gußeisen hergestellt, während in der Neuzeit die aus Schmiedeeisen am meisten ausgeführt werden. Auf keinen Fall sind gußeiserne Treppen im Freien anzuordnen, wegen der großen Empfindlichkeit des Gußeisens gegen Temperaturunterschiede und wegen seiner großen Sprödigkeit.
Gußeiserne Wendeltreppen werden nur als Spindeltreppen ausgeführt, bei welchen die Steigung größer als sonst üblich angenommen wird. Schmiedeeiserne Treppen lassen sich in mannigfaltiger Weise als vollständig oder einseitig freitragende herstellen. Die Feuersicherheit eiserner Treppen wird erheblich vermehrt durch Anwendung des geraden Trägerwellblechs zwischen C- oder T-Eisenträgern, an dessen Stelle auch mit Vorteil bombiertes Wellblech [* 8] verwendet wurde. Auch verkleidet man behufs noch größerer Feuersicherheit das Wellblech von unten und die Wangen seitlich unter Belassung einer Luftschicht mit einer angehängten Decke [* 9] aus Drahtnetz mit Gips- oder Cementputz ¶
mehr
(Rabitz-Patent). Über Jolysche Treppen s. Bd. 17. -
Vgl. Schmolle, aus Stein, Holz und Eisen (3. Teil der «Konstruktionen des Hochbaues», Holzminden 1882);
Nix, Handbuch der Treppenbaukunst (Lpz. 1887-90);
E. und A. Delbrel, Der Treppenbau in Holz (Berl. 1891);
Behse, Treppenwerk. Vollständige Abhandlung der in Holz (4. Aufl., Weim. 1897).